Zuzahlungsauforderung nach Heilmittel- verordnung, (3-fach) Block á 25 Stk.

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Artikelnummer: 71355745
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Produktinformationen "Zuzahlungsauforderung nach Heilmittel- verordnung, (3-fach) Block á 25 Stk."

Zuzahlungsauforderung nach Heilmittelverordnung – ein praktisches Dokumentationswerkzeug für Praxen mit Kassenzulassung

Praktischer Vordruck für Praxen mit Kassenzulassung: Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen zur Zuzahlungsaufforderung nach §32 und §61 des SGB V mit Leichtigkeit. Mit diesem Vordruck dokumentieren Sie schnell und einfach, dass Sie Ihren Patienten zur Zuzahlung aufgefordert haben. Ein unverzichtbares Hilfsmittel für jede Praxis, die ihre Prozesse optimieren und rechtliche Sicherheit gewährleisten möchte.

Für eine unkomplizierte Handhabung

Diese Zuzahlungsaufforderung kommt im praktischen Block DIN A4 mit 25 Sätzen á 3 Blatt. So haben Sie stets genügend Exemplare zur Hand und können die Zuzahlungsaufforderung problemlos an Ihre Patienten weitergeben. Mit den 2 Durchschlägen können Sie die Zuzahlungsaufforderung sowohl in der Praxis dokumentieren, als auch zur Weitergabe an die Krankenkasse nutzen.

Sicherheit bei Zahlungsversäumnissen

Sollte der Patient die Zahlung versäumen, können Sie mit diesem Beleg die Kosten von der Krankenkasse direkt beziehen. Diese wird die Kosten dann wiederum beim Patienten einfordern. Ein effizientes Werkzeug, um Ihren Zahlungsverkehr zu vereinfachen und rechtlich abzusichern.

Eigenschaften des Produkts:

Praktischer Vordruck zur Dokumentation der Zuzahlungsaufforderung Block DIN A4 25 Sätze á 3 Blatt Material: Papier Projektrabattfähig: Nein Set-Artikel: Nein Speditionslieferung: Nein Werbemedium: Zahlungsaufforderung

Zusätzlicher Kontext

In der heutigen Zeit, in der die Bürokratie immer mehr zunimmt, sind solche Hilfsmittel unerlässlich geworden. Sie erleichtern den Praxisalltag enorm und geben Ihnen die Sicherheit, alle rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Machen Sie es sich einfacher und setzen Sie auf den praktischen Vordruck zur Zuzahlungsaufforderung nach Heilmittelverordnung. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sich Hilfe zu holen, sondern ein Zeichen von Stärke, die eigenen Prozesse zu optimieren und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – die Gesundheit Ihrer Patienten.